Frohe Kunde: Zwölf Jahre Förderung – jedes Jahr 2 Millionen Euro – aus dem Programm Aktive Stadtzentren. In einer ‚kleinen Feierstunde‘ (mit anschließendem Umtrunk?) wurde der Förderbescheid vom Bürgermeister und ??? in Empfang genommen. Originalton laut Hallo Northeim: ‚Lassen Sie uns zusammenstehen, um die städtebaulichen Ziele zu erreichen!‘
Einziger Wermutstropfen: Bisher steht kein einziges konkretes Ziel fest, obwohl direkt mit Zusage der Förderung 800.000 Euro zur Verfügung stehen. Aber das Geld geht auch nicht verloren – man kann damit auch das Honorar von Gutachtern und City-Managern bezahlen. Gut Ding will Weile haben – und auf jeden Fall soll ja der Münster umgestaltet werden… und es gibt (gottseidank) keine Förderung für Unsinns-Taten wie ‚Mein schönes Pflaster‘.
Hier die Förderrichtlinien – jeder Kommentar willkommen, was nun konkret gemacht werden soll – ich weiß auf Anhieb nicht, was da (außer Münsterplatz) an aufregenden Freiflächen und stadtprägenden Gebäuden sinnvoll zu machen sein sollte.
„Die Finanzhilfen des Bundes können eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie zum Beispiel:
- Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte,
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, quartiersverträgliche Mobilität),
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
- Quartiers- beziehungsweise Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften,
- Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise -freiheit,
- Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), Leistungen Beauftragter
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung förderungsfähiger Kosten mit einem Drittel, zwei Drittel werden vom Land und der Gemeinde aufgebracht.“